... daheim ist es doch am Schönsten

Ihr Ambulanter Kranken- & Altenpflegedienst in Edling

Krankenhausvermeidungspflege

Zur Krankenhausvermeidungspflege §37 Abs.1 SGB V, gehören einfache ambulant durchzuführende Maßnahmen der Behandlungspflege, körperliche Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung.

Die Krankenhausvermeidungspflege kann verordnet werden, wenn:

  • Krankenhausbehandlung notwendig, aber nicht ausführbar ist z.B. Versicherter KH Einweisung nachvollziehbar verweigert
  • Krankenhausbehandlung vermieden wird
  • Krankenhausbehandlung verkürzt wird

Die Krankenkassen übernehmen bis zu 4 Wochen, in Ausnahmenfällen auch länger, die Kosten.